Vollzugsgesetze...

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...in Hessen

Das Hessische Strafvollzugsgesetz (HStVollzG) wird getragen vom Ziel der Resozialisierung und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Die erwachsenen Strafgefangenen sollen dazu befähigt werden, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen (sog. Eingliederungsauftrag). Zugleich sind die Gefangenen sicher unterzubringen und zu beaufsichtigen (sog. Sicherungsauftrag).

Der Vollzug der Untersuchungshaft, geregelt im Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetz (HUVollzG), dient dem Zweck der Sicherung des Strafverfahrens. Untersuchungsgefangene gelten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Ein Resozialisierungsauftrag besteht nicht.

Das Jugendstrafvollzugsgesetz (HessJStVollzG) bestimmt, dass der Vollzug der Jugendstrafe erzieherisch auszugestalten ist. Durch intensive Betreuung und Unterbringung in kleinen Wohngruppen sollen alle Anstrengungen unternommen werden, um beginnende kriminelle Karieren so früh wie möglich abzubrechen und den jungen Gefangenen insbesondere durch Ausbildung eine Zukunftsperspektive zu vermitteln. 2

 Das Hessische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (HSVVollzG) regelt die Unterbringung von Straftätern, die ihre Strafe zwar verbüßt haben, aber weiterhin als so hochgefährlich gelten, dass zur Vermeidung neuer, schwerer Straftaten ihre Freilassung nicht verantwortbar erscheint. Es sind erhebliche therapeutische Anstrengungen erforderlich, um die Gefährlichkeit zu reduzieren und um eine Perspektive für die Freilassung zu schaffen.

Der Vollzug des Jugendarrests, der im Hessischen Jugendarrestvollzugsgesetz (HessJAVollzG) geregelt ist und maximal bis zu 4 Wochen dauern kann, soll den Jugendlichen und Heranwachsenden vermitteln, dass sie Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen und die notwendigen Konsequenzen für ihr künftiges Leben ziehen müssen. 

Im Juli 2016 befanden sich etwa 3.100 erwachsene Strafgefangene, 280 junge Strafgefangene, 1.000 Untersuchungsgefangene, 60 Sicherungsverwahrte und 35 Jugendarrestanten im hessischen Justizvollzug.

aus der nachfolgenden Broschüre

Justizvollzugsgesetze in Hessen