Ehrenstrafen ^6.August 2019
Pranger - Schandpfahl - Triller - Kaak - Halseisen - Staupe - Narrenhaus - Brandmarkung ........ Bilder oben aus Justiz in alter Zeit
1. Heimliche Vergehen, die als hinterhältig empfunden wurden, sollten öffentlich gemacht und gebrandmarkt werden.
2. Der Pranger war für viele Delikte denkbar: Gotteslästerung, Meineid, Fälschungen, Falschspielen, Betrug, Diebstahl...
3. Ehrenstrafen wurden öffentlich vollzogen, d.h. sie waren auch unberechenbar; das zuschauende Volk konnte für die Bestraften Partei ergreifen.
4. Für Fremde waren die Ehrenstrafen nicht so schwerwiegend wie für Einheimische, deren Existenz damit vernicht werden konnte; erst recht bei Verweisung aus der Stadt.
5. Wenn sie zu oft verhängt worden, verloren die Ehrenstrafen ihre Wirkung. Beccaria warnte davor.
...So beschloss der Frankfurter Rat etwa 1433 über einen Betrüger, den "kue milcher an das halseissen slahe und ine mit ruden uss der stad triben umb siner bosheit, beschissery und zeubery willen."Blauert 165
...Einem Gemüsedieb wurde in Frankfurt 1599 am Halseisen eine offenbar individuell gefertigte "Eifell" mit darauf abgebildeten Krautköpfen und Zwiebeln aufgesetzt.
Blauert 165
...der hartnäckige Widerstand eines Deliquenten konnte mitunter von Erfolg gekrönt sein, wie das Beispiel Peter Dettmeyers, vulgo der Springer genannt, in Frankfurt 1680 zeigt. Wegen Diebstahls war er zu Brandmarkung, Halseisen und Ausweisung verurteilt worden. Vor der Urteilsvollstreckung kam es zum Eklat. Er hat sich "gantz ungebärdigt gestellt und Ihne eher der tausendmal in stücke hauen oder wo er es verdienet aufhenken zu lassen gebeten". Die Schöffen beratschlagten sich, " indessen die execution, worauf das häufig versamblete Volck mit verlangen gewartet in etwas verzogen"; sie beschlossen schließlich, ihm die Brandmarkung zu erlassen.Blauert 173