HessenGefängnisse

 damals, gestern und heute


im Rahmen der internationalen Entwicklung

 angereichert durch persönliche Erfahrungen



 Hessen war schon mal mehr als das heutige Bundesland. Niederlahnstein, Oberlahnstein, Bad Ems, Kaub,

Mainz, Worms,  Aschaffenburg  im Großherzogtum Frankfurt (1810-1813) waren auch mal Hessen,

 sogar Bad Wimpfen als Frankfurter Enklave. 


Schmerzlich willkommen! 


gertlinz@web.de


 Letzte Bearbeitung 22.10.2023 - 11:30 Uhr


"Schöner Sitzen" - Der Umzug eines Untersuchungshaftgefängnisses - https://www.youtube.com/watch?v=_wg3J2JDfD4


oben:  Strafanstalt Preungesheim bei Frankfurt > 1889 - aus   Frankfurt und seine Bauten,


Neuer Text


Hinrichtungen in F - Alte Brücke

1366–1613 | Frankfurt | Hinrichtungen auf der Alten Brücke


Vom Brückenturm aus, in dem die zum Tod Verurteilten eingesperrt waren, konnten sie auf ihren Hinrichtungsort sehen, den höchsten Brückenbogen, auf dem der Brickegiggel stand. Dort war der Main am tiefsten.

 

Im Mittelalter war das Ertränken die häufigste Hinrichtungsart in Frankfurt. Zuständig für die Strafverfahren war seit 1387 der Frankfurter Rat. Aus den erhaltenen Gerichtsakten ist zu ersehen, dass zwischen 1366 und 1500 91 Delinquenten ertränkt wurden, gefolgt von Erhängen mit 70 und Enthaupten mit 58 Fällen. Im 17. Jahrhundert wurden nur noch 38 Menschen ertränkt, dagegen 133 gehängt und 28 enthauptet. Die letzte Hinrichtung durch Ertränken fand 1613 statt. Nach der peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V., der Constitutio Criminalis Carolina war das Ertränken u. a. für folgende Delikte vorgesehen: Diebstahl, Kindsmord, Blutschande, Bruch der Urfehde, Vergiftung und Abtreibung.

 

Der Ablauf einer Hinrichtung ist in der Lersnerschen Chronik beschrieben: Der Delinquent wurde vom Brückenturm, wo er inhaftiert war, auf die Alte Brücke geführt bis an die stat, da man pfleget zu richten: dem Kreuzbogen. Dort band man ihm Knie, Arme, Hände und Hals und schob ihn auf einem Brett über das Brückengeländer in den Main. An dieser Stelle war die Strömung des Flusses am stärksten, so dass der Delinquent sofort mitgerissen wurde und ertrank. Bei hinreichendem Wasserstand wurde die Leiche erst außerhalb der Stadt wieder angelandet, so dass man sich nicht mehr darum zu kümmern brauchte. Nur bei niedrigem Wasserstand konnte es geschehen, dass ein Ertränkter noch auf Frankfurter Territorium an Land gespült wurde. In diesem Fall wurde der Leichnam auf dem Friedhof beim Gutleuthof beigesetzt. Im Gegensatz zu den anderen Hinrichtungen fanden Ertränkungen auch des nachts statt, um auf der Brücke die sonst bei Hinrichtungen üblichen Menschenansammlungen zu vermeiden.

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