HessenGefängnisse

 damals, gestern und heute


im Rahmen der internationalen Entwicklung

 angereichert durch persönliche Erfahrungen



 Hessen war schon mal mehr als das heutige Bundesland. Niederlahnstein, Oberlahnstein, Bad Ems, Kaub,

Mainz, Worms,  Aschaffenburg  im Großherzogtum Frankfurt (1810-1813) waren auch mal Hessen,

 sogar Bad Wimpfen als Frankfurter Enklave. 


Schmerzlich willkommen! 


gertlinz@web.de


 Letzte Bearbeitung 22.10.2023 - 11:30 Uhr


"Schöner Sitzen" - Der Umzug eines Untersuchungshaftgefängnisses - https://www.youtube.com/watch?v=_wg3J2JDfD4


oben:  Strafanstalt Preungesheim bei Frankfurt > 1889 - aus   Frankfurt und seine Bauten,


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Hexenhammer


1487
Der Hexenhammer – Malleus maleficarum

von Jakob Sprenger(?) und Heinrich Institoris(Kramer) erscheint und wird für zwei Jahrhunderte zum mörderischen Handbuch für Hexenverfolgungen und Hexenprozesse.

In drei Teilen gegliedert, wird zunächst dargelegt, dass schon die Leugnung des Hexenglaubens als verwerfliche Ketzerei beurteilt werden muss. Im Anschluss an diese These will der Verfasser unter Berufung auf eine Unzahl kirchlicher Autoritäten die Mitwirkung des Teufels bei allen Hexereien beweisen, wobei die naturgegebene Anfälligkeit der Frauen hervorgehoben wird. 

Im zweiten Teil spezifizieren die Herausgeber die Untaten der Hexen. Unter dem strengen Gewand des wissenschaftlichen Beweises enthüllen sie ihre eigene inquisitorische Praxis, die bereits 48 Frauen an den Hexenpfahl brachte.

Der dritte Teil ist als praktische Anleitung für die weltlichen und geistlichen Hexenjäger konzipiert: eine „Strafprozessordnung“ der Hexenverfolgung und des Hexenprozesses. Sie betont die „Vorteile“ des Inquisitionsprozesses, der weder ein Anklageverfahren noch eine Verteidigung der Verdächtigten erfordert.

aus dem Vorspann in DER HEXENHAMMER, dtv klassik 2162, 3. Auflage 1985 – leicht verändert und aktualisiert was die Autorenschaft betrifft

 
Titelseite der 7. Kölner Ausgabe von 1520 
(University of Sydney Library).

Der Hexenhammer (lat. Malleus Maleficarum) ist ein Buch, das der Dominikaner Heinrich Kramer (lat. Henricus Institor) nach heutigem Forschungsstand im Jahre 1486 in Speyer veröffentlichte und das bis ins 17. Jahrhundert hinein 29 Auflagen erhielt. 
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Entstehungsgeschichte
Der „Hexenhammer“ (Malleus Maleficarum) muss in engem Zusammenhang mit der sogenannten Hexenbulle des Papstes Innozenz VIII. vom 5. Dezember 1484 gesehen werden. Die päpstliche Bulle Summis desiderantes markierte zwar nicht den Beginn der Hexenverfolgungen in Europa, jedoch erreichte sie nun mit offizieller Beglaubigung durch das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche eine völlig neue Dimension.
Kramer sammelt in seinem Buch weit verbreitete Ansichten über die Hexen und Zauberer. Im Hexenhammer werden die bestehenden Vorurteile übersichtlich präsentiert und mit einer vermeintlich wissenschaftlichen Argumentation begründet. Durch klare Regeln wird eine systematische Verfolgung und Vernichtung der Hexen ermöglicht.
Der Hexenhammer entstand, als Kramer mit einer Inquisition in Innsbruck in der Diözese Brixen scheiterte. Als Reaktion auf diese Niederlage verfasste er seinen Traktat, um seine Position zu stärken und die Verfolgung vor den Gegnern zu rechtfertigen. Er stand dabei unter Zeitdruck, was durch zahlreiche Fehler bei den Nummerierungen der Kapitel, Fragestellungen und Querverweisen deutlich wird.
Kramers Rechtfertigung und die Gegner des Hexenhammer
Um seine Aussagen zu rechtfertigen, berief sich Kramer auf anerkannte Autoritäten. Er stellte seinem Werk die von Papst Innozenz VIII. 1484 unterzeichnete apostolische Bulle Summis desiderantes affectibus voran. Um die Echtheit des kirchlichen Dokuments zu bestätigen, fügte er 1487 eine Approbation des Notariats der Universität zu Köln hinzu, die jedoch möglicherweise gefälscht ist. Außerdem zitierte er bedeutende Persönlichkeiten, zum Beispiel Thomas von Aquin mit seiner Superstitionentheorie sowie Augustinus und Johannes Nider, den Autor der Schrift Formicarius. Er verwies auch oft auf die Bibel. Mit mehreren Dutzend Exempla illustrierte er seine Thesen, um zu verdeutlichen, wie verbreitet und gefährlich das Wirken der Hexen sei. Er verfasste sein Werk in lateinischer Sprache. Die große Verbreitung des Hexenhammers wurde später durch die Erfindung des Buchdrucks ermöglicht.
Um dem Werk mehr Autorität zu verleihen nannte Kramer auch seinen Mitbruder Jakob Sprenger, der ebenfalls als Inquisitor tätig war, als Mitautor. Aber dieser wandte sich gegen Kramer. Er wollte die Gläubigen stärken, statt sie zu Spitzeln zu machen und Beschuldigte zu töten. Sprenger war also nicht Mitautor des Hexenhammers, obwohl er dort als Co-Autor genannt wird. Dass Kramer selbst an manchen Stellen von zwei Inquisitoren oder Autoren spricht, kann als Vereinnahmungsversuch gewertet werden.
Trotzdem wurde der Hexenhammer später Dank des frühen Buchdrucks immer weiter verbreitet. Bei einigen Autoren regte sich deutlicher Widerstand gegen diese Schrift. 1631 veröffentlichte einer der bekanntesten Gegner der Hexenprozesse, der Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld, anonym die Cautio criminalis, in der er vor allem die juristischen Methoden, die bei diesen Prozessen angewandt wurden, allen voran die Folter, kritisierte. Noch einflussreicher war der Jurist und Aufklärer Thomasius, der in seiner Dissertatio de crimine magiae von 1701 auf fehlende Beweise für die Existenz von Hexen und ihren Pakt mit dem Teufel, wie ihn der Hexenhammer beschrieben hatte, hinwies.
 aus www.wikipedia.de dort mehr https://de.wikipedia.org/wiki/Hexenhammer 2016
und
www.historicum.net/persistent/old-purl/5937  

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