HessenGefängnisse

 damals, gestern und heute


im Rahmen der internationalen Entwicklung

 angereichert durch persönliche Erfahrungen



 Hessen war schon mal mehr als das heutige Bundesland. Niederlahnstein, Oberlahnstein, Bad Ems, Kaub,

Mainz, Worms,  Aschaffenburg  im Großherzogtum Frankfurt (1810-1813) waren auch mal Hessen,

 sogar Bad Wimpfen als Frankfurter Enklave. 


Schmerzlich willkommen! 


gertlinz@web.de


 Letzte Bearbeitung 22.10.2023 - 11:30 Uhr


"Schöner Sitzen" - Der Umzug eines Untersuchungshaftgefängnisses - https://www.youtube.com/watch?v=_wg3J2JDfD4


oben:  Strafanstalt Preungesheim bei Frankfurt > 1889 - aus   Frankfurt und seine Bauten,


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ARNSTEIN | Das Priestergefängnis


Arnstein - Kloster wird Gefängnis für sittenlose Priester |1830 


   

Kloster Arnstein bei Obernhof an der Lahn war von 1830 an einige Jahrzehnte Gefängnis. Die Akten von Arnstein sind im Hessischen Staatsarchiv Wiesbaden (www.hauptstaatsarchiv.hessen.de). Dort wird in der Archivsammlung "Arnstein" das Kloster, das 1803 bei der Säkularisation aufgehoben worden war, mit diesen Namen belegt: Priesterhaus, Demeritenanstalt, Straf- und Besserungsanstalt, Corrigendenhaus.

 

Hier z.B. drei Aktentitel:


- Untersuchung wegen des sittlichen Lebenswandels und der Dienstführung des Pfarrers Wagner zu Hartenfels, dessen Entlassung aus dem Pfarrdienst und Verweisung in das Priesterhaus zu Arnstein 1844-1864

- Untersuchung gegen den Pfarrer Sehr zu Hillscheid wegen unsittlichen Lebenswandels, modo dessen Aufnahme in die Besserungsanstalt zu Arnstein 1846 – 1855

- Untersuchung gegen den Pfarrer Müller in Marienrachdorf wegen unsittlichen Lebenswandels, nunmehr dessen Aufnahme in das Priesterhaus zu Arnstein 1849 – 1854


Beschreibungen der Geschichte des Klosters und der Zeit von 1803 (Auflösung) bis 1919 (Neugründung durch die Arnsteiner Patres SSCC) enthalten keine Hinweise auf die Nutzung als Gefängnis. Auch bei Wikipedia fehlt ein Hinweis (2018). Die sehr ausführliche Geschichte des Bistums Limburg von Schatz erwähnt die Nutzung als Priestergefängnis ebenfalls nicht.  


In Preußen gab es schon vor 1821 solche Anstalten:

„Die straffälligen Geistlichen werden auf längere oder kürzere Zeit dahin verwiesen zum Zwecke von Bußübungen (recollectiones) und zum Zwecke ihrer Besserung. Wegen des character indelebilis, den die Priesterweihe ertheilt, kann die Kirche solche Häuser nicht entbehren. Der Eintritt ist ein f r e i w i l l i g e r. Doch gehen denjenigen, welche dieser urtheilsmäßig gegen sie erkannten Detention sich nicht fügen wollen, jeder kirchlichen Unterstützung verlustig.“


Im Königreich Preußen gab es schon mehrere solcher Anstalten „z.B. zu Marienthal (für Köln), zu St. Thomas (für Trier), Rietberg (Franziskanerkloster, für Paderborn), Dorsten (für Münster), auf dem Kapellenberg bei Neustadt (für Breslau, zu Storchnest (für Gnesen-Posen), Rehwalde (Culm), und zu Springborn (Ermland).“


Nach der Annektion des Herzogtums Nassau durch Preußen 1866 und der deutschen Reichsgründung 1871 dürften dann auch die Reichsgesetze von 1873, 1886 und 1887 in Arnstein Anwendung gefunden haben – wenn die Demeritenanstalt da noch existierte oder wieder errichtet wurde.

Karl Krauß, Im Kerker vor und nach Christus, Freiburg 1895, S. 283


Beim Regierungspräsidium Wiesbaden – das Herzogtum Hessen-Nassau war 1866 annektiert und in einen Regierungsbezirk umgewandelt worden 


In der Zeit von 1868 bis 1887 hat der Bischof von Limburg  wieder ein Gesuch für die Einrichtung einer Demeritenanstalt in Kloster Arnstein gestellt. (Abt. 405, Sig. 13201) 


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